Interföderaler Rahmen für Aktionspläne

Belgien verfügt auf allen Regierungsebenen über ein breites und vielfältiges Spektrum an Initiativen, Aktionsplänen und Strategien Bekämpfung von Diskriminierung. Diese Bemühungen zeugen von einem gemeinsamen Engagement, sind aber in der Praxis durch Unterschiede in Bezug auf Zeitplanung, Struktur, Terminologie und Follow-up-Mechanismen gekennzeichnet. Dadurch bleiben die kollektiven Auswirkungen oft unterbelichtet und es ist für die Bürger, die Zivilgesellschaft und die internationalen Partner schwierig, die belgische Politik als ein kohärentes Ganzes zu verstehen.

Vor diesem Hintergrund wurde der Interföderale Rahmen für Aktionspläne gegen Diskriminierung (IRAD) entwickelt. Der IRAD bietet eine gemeinsame Methodik für die Entwicklung, Umsetzung und Überwachung thematischer interföderaler Aktionspläne. In einem ersten Planungszyklus wird der Rahmen vorrangig auf zwei Themen angewendet, bei denen die internationalen Erwartungen und gesellschaftlichen Erfordernisse am größten sind: der Schutz der Rechte von LGBTQI+ und die Bekämpfung von Rassismus.

Die Teil-Interministerielle Konferenz (Teil-IMK) Chancengleichheit und Antirassismus hat am 17. Dezember 2025 den IRAD, die drei nicht-thematischen bereichsübergreifenden Maßnahmen und die Schwerpunktthemen verabschiedet. Gleichzeitig wurde der Föderale Dienst für Chancengleichheit (FÖD Justiz) beauftragt, einen Umsetzungsvermerk zu erstellen, in dem der strategische Rahmen in konkrete und machbare Vereinbarungen umgesetzt wird.