Bereichsübergreifende Maßnahmen

Die transversalen (oder bereichsübergreifende) Maßnahmen bilden einen wesentlichen Bestandteil der Zusammenarbeit innerhalb der IRAD dar. Sie setzen die interföderale Zusammenarbeit konkret um und machen das gemeinsame Engagement der teilnehmenden Behörden sichtbar. Diese Maßnahmen wurden nicht eigens für diesen Aktionsplan entwickelt, sondern gelten für alle thematischen interföderalen Aktionspläne gegen Diskriminierung, die innerhalb der Teil-IMK im Planungszyklus 2026–2030 ausgearbeitet wurden.

Es wurde bewusst entschieden, die Zahl der transversalen Maßnahmen zu begrenzen und ihrer Qualität Vorrang zu geben. Es handelt sich um gezielte Hebel, die gerade aufgrund ihres interföderalen Charakters einen besonderen Mehrwert bieten. Sie zielen darauf ab, die Qualität, Kohärenz und Wirksamkeit der Politik zu stärken und Bedürfnissen zu begegnen, die über Befugnisebenen und Diskriminierungsthemen hinausgehen. Für diesen ersten Planungszyklus (2026–2030) wurden vier transversale Maßnahmen festgelegt. Die konkrete Umsetzung dieser übergreifenden Maßnahmen wird in einer späteren Phase Gegenstand von Umsetzungsblättern sein, die als Anhang zu den vorliegenden Aktionsplänen beigefügt werden.


1. Einrichtung einer interföderalen Plattform für Datenerhebung

Es wird eine interföderale Plattform für Datenerhebung eingerichtet. Diese Maßnahme greift wiederkehrende Empfehlungen aus nationalen wie internationalen Bewertungen und Projekten auf. In Belgien besteht nämlich ein struktureller Mangel an verlässlichen Daten, verbunden mit einer Fragmentierung der Initiativen und Daten zwischen verschiedenen Befugnisebenen und Themenbereichen. Obwohl Einrichtungen wie Unia, das Institut für die Gleichheit von Frauen und Männern (IGVM) und das Flämische Institut für Menschenrechte (VMRI) sowie zahlreiche Organisationen der Zivilgesellschaft bereits wichtige Arbeit im Bereich der Datenerhebung und -analyse geleistet haben, fehlt ein umfassender interföderaler Rahmen, der es ermöglicht, diese Bemühungen zu koordinieren und zu stärken. 

Auch auf europäischer Ebene bleibt die Forderung nach einem einheitlicheren Ansatz stark, damit politische Empfehlungen auf der Grundlage solider und vergleichbarer Daten ausgearbeitet werden können. Die Einrichtung dieser Plattform wäre ein wichtiger Fortschritt, da sie es ermöglichen würde, diese Daten zu zentralisieren und bewährte Praktiken auszutauschen, um ihre Nutzung zu optimieren. Dies geschieht durch die Zusammenführung und Konsolidierung guter Initiativen auf allen Ebenen. Diese Plattform wird eine systematische und standardisierte Datenerhebung ermöglichen, die Zusammenarbeit zwischen den Teilgebieten verbessern und sowohl die Ausarbeitung der Politik als auch die Nachverfolgung der Maßnahmen und der Gesetzgebung unterstützen.

Durch die Zusammenführung von Fachwissen aus Wissenschaft, Verwaltungen und Zivilgesellschaft wird diese Plattform zur Schaffung einer gemeinsamen Wissensbasis beitragen, die es ermöglicht, politische Entscheidungen auf solide wissenschaftliche Erkenntnisse zu stützen und sie gezielt zu stärken. Diese Maßnahme fügt sich auch direkt in die europäischen Richtlinien über Gleichstellungsstellen ein, die die Mitgliedstaaten auffordern, diesen Stellen eine Koordinierungsrolle bei der Datenerhebung zu übertragen und Empfehlungen zu den für die Bekämpfung von Diskriminierung wesentlichen Daten zu formulieren.

Die Plattform soll nicht bestehende Strukturen duplizieren, sondern stützt sich ausdrücklich auf bewährte Praktiken und bereits geleistete Arbeiten, insbesondere von Unia (darunter das Projekt Improving Equality Data Collection in Belgium), dem IGVM und dem VMRI. Ihr Mehrwert liegt in der interföderalen Koordination und in der Kohärenz bislang fragmentierter Initiativen innerhalb eines gemeinsamen Rahmens, wobei sie sich auf das bestehende Fachwissen dieser Gleichstellungsstellen stützt, das als Grundlage und Sprungbrett für besser koordinierte politische Maßnahmen dient.

 

2. Zentralisierung und Nachverfolgung der Bewertungen der Antidiskriminierungsgesetzgebung

Die betreffenden Behörden übernehmen die gemeinsame Verantwortung, Informationen über etwaige Bewertungen der Antidiskriminierungsgesetzgebung auszutauschen. Diese Informationen werden zentralisiert, um die Anwendung, die Wirksamkeit und etwaige Lücken der Gesetzgebung übersichtlicher zu machen. Obwohl eine einheitliche Bewertung sämtlicher gesetzgeberischer Instrumente zur Diskriminierung auf den verschiedenen Befugnisebenen in Belgien gefordert wird, erweist sich ein solcher Ansatz in der Praxis als schwer umsetzbar. Daher wird vorgeschlagen, die bestehenden Bewertungen der einschlägigen Gesetzgebung (Gesetze, Dekrete, Ordonnanzen usw.) zu zentralisieren. Diese Zentralisierung wird es ermöglichen, über ein kohärentes und zugängliches Gesamtbild zu verfügen, das einen klaren Überblick über die aktuelle Situation sowie über die notwendigen Verbesserungspunkte bietet.

 

3. Verbesserung der Zugänglichkeit von Informationen zu Rechten, Gleichstellungsstellen und Unterstützungsmöglichkeiten

Die Landschaft der Gleichstellungsstellen wird oft als komplex wahrgenommen, was es für Opfer von Diskriminierung erschwert, die richtige Ansprechstelle zu ermitteln. Die Betreuung von Opfern und die Unterstützung bei Diskriminierung sind wesentlich und müssen einfach und schnell zugänglich sein. Seit mehreren Jahren plädieren Organisationen der Zivilgesellschaft für die Schaffung einer einzigen Kontaktstelle, was sich in der belgischen institutionellen Struktur mit ihren Gleichstellungsorganen auf föderaler Ebene und auf Ebene der föderierten Teilgebiete jedoch als schwierig erweist. Deshalb ist vorgesehen, eine klare Übersicht zu entwickeln, die es Bürgerinnen und Bürgern sowie interessierten Personen ermöglicht, die geeignete Kontaktstelle leicht zu ermitteln. Konkret wird dies in Form einer einfachen Webseite geschehen, die es ermöglicht, über ein Dropdown-Menü oder ein intuitives Navigationssystem rasch zum zuständigen Dienst zu gelangen. Diese Arbeit steht noch unter dem Vorbehalt neuer Vereinbarungen, die darauf abzielen, die Weiterleitung der Antragstellenden nach dem Prinzip der „guten Erstaufnahme“ zu erleichtern, in dessen Rahmen die verschiedenen teilnehmenden Behörden sich bemühen, die notwendige Zusammenarbeit zwischen den Gleichstellungsstellen herzustellen.

 

4. Allgemeiner Überblick über Unterstützungsmöglichkeiten für Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft

Der Föderale Dienst Chancengleichheit zentralisiert die von den teilnehmenden Behörden bereitgestellten Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten, die für Organisationen relevant sind, die in der Bekämpfung von Diskriminierung tätig sind. Dieser Überblick wird sich auf Unterstützungsmöglichkeiten beschränken, die mit den Themen der in Ausarbeitung befindlichen interföderalen Aktionspläne gegen Diskriminierung zusammenhängen, nämlich für den Zeitraum 2026–2030 die Bekämpfung von Rassismus und die Verteidigung der Rechte von LGBTQI+-Personen. Die Informationen werden klar und zugänglich dargestellt. Für jede Unterstützungsmöglichkeit werden, soweit möglich, das Ziel des Aufrufs, die Zugangsbedingungen, die potenziellen Begünstigten, das Bewerbungsverfahren sowie ein Verweis auf die zuständige Behörde oder die Antragsseite angegeben.

Die teilnehmenden Behörden bestimmen selbst im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, welche Unterstützungsmöglichkeiten sie im Rahmen der interföderalen Pläne für relevant halten. Sie übermitteln diese Informationen dem Dienst Chancengleichheit, der mit ihrer Zentralisierung und Veröffentlichung beauftragt ist. Es werden nur Möglichkeiten aufgenommen, die ausdrücklich mit den Themen der Aktionspläne verbunden sind. Dieser allgemeine Überblick versteht sich nicht als erschöpfendes Verzeichnis aller bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten und zeigt nur eine der Arten auf, wie die verschiedenen Politikbereiche ihre Bemühungen entfalten.